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Reverse Charge Schweiz — und was stattdessen gilt

Die häufigste Suche zu diesem Thema lautet «Reverse Charge Schweiz». Sie beschreibt etwas, das es in dieser Form nicht gibt — und die Verwechslung führt zu einem Hinweis, der auf der Rechnung falsch steht.

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Keine Steuerberatung. Diese Seite erklärt den Mechanismus und was die Gegenseite üblicherweise erwartet, damit Sie wissen, was Sie Ihren Steuerberater fragen müssen. Die Regeln unterscheiden sich je nach Land und Sachverhalt und ändern sich. Prüfen Sie alles, was eine echte Rechnung betrifft.

Was «Reverse Charge» eigentlich ist

Das Reverse-Charge-Verfahren, wie es in Rechnungsvorlagen und Foren zitiert wird, ist eine Regel des europäischen Mehrwertsteuersystems: Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG verlagert bei Dienstleistungen zwischen Unternehmen aus zwei Mitgliedstaaten die Steuerschuld auf den Empfänger.

Die Schweiz ist kein Mitgliedstaat. Sie hat ein eigenes Mehrwertsteuerrecht, eigene Behörden und eigene Formulare. Die EU-Richtlinie gilt für sie nicht — weder zu ihren Gunsten noch zu ihren Lasten. Ein Verweis darauf ist auf einer Rechnung in die Schweiz eine Begründung, die auf den Fall nicht passt.

Das schweizerische Gegenstück heißt Bezugsteuer

Was der Sache nach passiert, ist trotzdem ähnlich, und es hat einen eigenen Namen. Bezieht ein Schweizer Unternehmen eine Dienstleistung von einem Anbieter im Ausland, erklärt und schuldet in der Regel es die Steuer im eigenen Land — die sogenannte Bezugsteuer. Für Sie als leistende Seite heißt das: Sie weisen keine deutsche Umsatzsteuer aus, und die Gegenseite erledigt ihren Teil nach ihren Vorschriften.

Der praktische Unterschied zum EU-Fall ist klein und die Formulierung auf der Rechnung ist es nicht. Sie lautet nicht «Reverse Charge gemäß Artikel 196», sondern:

Nicht im Inland steuerbare Leistung an einen Leistungsempfänger mit Sitz in der Schweiz. Die Steuer ist vom Leistungsempfänger nach den Vorschriften seines Landes zu erklären.

Wer beide Sprachen bedienen will, setzt die englische Zeile darunter: «Not taxable in the country of the supplier — tax to be accounted for by the recipient.» Die drei Varianten des EU-Falls, zum Vergleich, stehen auf der Seite zum Muster und zur Formulierung.

Die UID ist die Angabe, an der alles hängt

Die ganze Behandlung setzt voraus, dass die Gegenseite ein Unternehmen ist. Der Nachweis dafür ist die UID — CHE plus neun Ziffern, in der Form CHE-123.456.789, mit dem Zusatz MWST bei Mehrwertsteuerpflicht. Sie ist im öffentlichen UID-Register des Bundes nachschlagbar.

Zwei Minuten Prüfung vor dem Ausstellen, Ergebnis mit Datum in die Ablage, und eine Frage, die in zwei Jahren kommen kann, ist mit einem Dokument beantwortet statt mit einer Erinnerung. Nennt der Kunde keine UID, ist die Annahme «Unternehmen» nicht belegt, und es gilt, was auf der Seite zu den Schweizer Privatkunden steht.

Wo die Verwechslung wirklich schadet

Nicht beim Betrag: der ist in beiden Lesarten derselbe. Sie schadet an zwei Stellen. Erstens bei der Prüfung, weil eine Rechnung mit einem unzutreffenden Rechtsverweis eine Rechnung mit einem Fehler ist, auch wenn das Ergebnis stimmt. Zweitens beim Kunden: eine schweizerische Buchhaltung, die «Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG» liest, weiß, dass der Absender nicht wusste, mit wem er es zu tun hat.

Es ist die Art von Detail, die keine Zahlung verhindert und die Glaubwürdigkeit kostet — und sie kostet nichts zu vermeiden.

Warum diese Verwechslung so verbreitet ist

Weil die Vorlagen sie verbreiten. Wer «Rechnung Schweiz Vorlage» sucht, findet Muster, die für den EU-Fall gebaut wurden und in denen der Verweis auf Artikel 196 fest eingetragen ist. Die Vorlage sagt nicht dazu, unter welcher Bedingung sie gilt — und die Bedingung ist genau die, die hier nicht erfüllt ist.

Dazu kommt, dass die Suchmaschine die Frage in der Form annimmt, in der sie gestellt wird. Wer «Reverse Charge Schweiz» eingibt, bekommt Seiten, die diese Wortfolge enthalten, nicht Seiten, die erklären, dass die Wortfolge eine falsche Voraussetzung enthält. Das ist der Grund, warum diese Seite die Frage in der falschen Form im Titel trägt und im ersten Absatz korrigiert: sonst würde sie von den Leuten, denen sie hilft, nicht gefunden.

Praktisch: wenn Sie eine Vorlage benutzen, prüfen Sie bei jedem neuen Kunden, ob die eingetragene Zeile noch passt. Der Generator auf dieser Seite setzt sie abhängig davon, was Sie über die beiden Seiten eintragen, und lässt sie weg, wo sie falsch wäre — das ist der einzige Grund, warum er existiert.

EU-Kunde und Schweizer Kunde, Zeile für Zeile

Dieselbe Dienstleistung, zwei Empfänger, und was sich auf der Rechnung tatsächlich unterscheidet:

Kunde in FrankreichKunde in der Schweiz
USt-IdNr. des Kunden: FR12345678901UID des Kunden: CHE-123.456.789 MWST
Prüfung über die EU-AbfragePrüfung im UID-Register des Bundes
Verweis auf Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EGkein EU-Verweis
«Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers»«Nicht im Inland steuerbare Leistung … Steuer vom Empfänger nach den Vorschriften seines Landes»
Mechanismus auf der Gegenseite: Reverse ChargeMechanismus auf der Gegenseite: Bezugsteuer
Zahlung in Euro über SEPAFranken-Zahlung ist keine SEPA-Zahlung: Gebühren regeln
Meldung des innergemeinschaftlichen Umsatzeskeine EU-Meldung für diesen Umsatz

Der Betrag ist in beiden Fällen identisch. Was sich unterscheidet, ist jede Angabe, mit der er begründet wird — und das ist genau der Teil, den eine Vorlage nicht mitdenkt.

Häufige Fragen

Gilt das Reverse-Charge-Verfahren für die Schweiz?
Nicht das europäische. Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG regelt Umsätze innerhalb der Union, und die Schweiz ist Drittland. Sie hat ein eigenes Verfahren, bei dem der schweizerische Empfänger die Steuer erklärt — die Bezugsteuer.
Welcher Hinweis gehört dann auf die Rechnung?
Dass die Leistung im Inland nicht steuerbar ist, weil der Empfänger seinen Sitz in der Schweiz hat, und dass die Steuer dort vom Empfänger zu erklären ist. Ohne Verweis auf die EU-Richtlinie.
Brauche ich die UID des Kunden?
Sie ist der Nachweis, dass die Gegenseite ein Unternehmen ist, und damit die Grundlage der ganzen Behandlung. Sie gehört auf die Rechnung und gehört vorher im öffentlichen UID-Register geprüft.
Muss ich mich in der Schweiz registrieren?
Für den Regelfall der Dienstleistung an ein Schweizer Unternehmen ist das nicht der Sinn der Verlagerung. Anders kann es liegen, wenn Sie an Privatpersonen leisten oder Ihre Leistung ihren Ort in der Schweiz hat — dafür lohnt die Rückfrage.
Was ist mit Österreich und der Schweiz?
Für die Richtung Österreich in die Schweiz gilt dasselbe Grundmuster: Österreich ist in der Union, die Schweiz nicht, also kein EU-Verweis auf der Rechnung. Die innerstaatlichen Vorschriften unterscheiden sich im Detail.
Weiter:Rechnung von Deutschland in die SchweizReverse-Charge-Rechnung: die FormulierungRechnung Schweiz: welche Angaben Pflicht sindRechnung schreiben, ohne Anmeldung