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Reverse-Charge-Rechnung: die Formulierung

Wer das sucht, braucht meistens einen Satz und nicht einen Aufsatz. Hier ist der Satz, in drei Varianten, gleich am Anfang. Die Erklärung steht darunter, für den Fall, dass die Wahl zwischen den Varianten unklar ist.

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Die Formulierung

Innerhalb der EU, Leistung an ein Unternehmen — auf Deutsch:

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) gemäß Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG. Die Umsatzsteuer ist vom Leistungsempfänger zu erklären.

Dieselbe Angabe auf Englisch, wenn die Buchhaltung der Gegenseite kein Deutsch liest:

VAT reverse charge under Article 196 of Directive 2006/112/EC. VAT to be accounted for by the recipient.

Wenn Sie außerhalb der EU sitzen — etwa in der Schweiz — und an ein Unternehmen in der EU leisten, ist der Verweis auf die Richtlinie nicht der richtige: sie richtet sich an Leistende innerhalb der Union. Es bleibt der Hinweis ohne den Verweis:

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Die Steuer ist vom Leistungsempfänger im Land des Empfängers zu erklären.
Reverse charge: VAT to be accounted for by the recipient.

Keine Steuerberatung. Diese Seite erklärt den Mechanismus und was die Gegenseite üblicherweise erwartet, damit Sie wissen, was Sie Ihren Steuerberater fragen müssen. Die Regeln unterscheiden sich je nach Land und Sachverhalt und ändern sich. Prüfen Sie alles, was eine echte Rechnung betrifft.

Wo der Satz hingehört

In dieselbe Höhe wie die Summen, nicht in die Fußzeile. Er begründet, warum in der Steuerzeile null steht — und wer ihn zwei Zentimeter unter das Kleingedruckte setzt, bekommt die Rückfrage trotzdem. Praktisch bewährt hat sich: direkt unter die Zeile mit dem Nettobetrag, in normaler Schriftgröße, ohne Kursiv und ohne Grauton. Die Buchhaltung der Gegenseite sucht genau dort.

Der Satz allein reicht nicht

Die Formulierung ist die letzte von drei Angaben, nicht die einzige. Daneben müssen auf der Rechnung stehen: Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die des Kunden. Fehlt die Nummer des Kunden, steht auf der Rechnung eine Begründung ohne ihre Grundlage — und das ist der Zustand, in dem die Gegenseite nachfragen muss, auch wenn der Satz wörtlich richtig ist. Die vollständige Liste steht auf der Seite zu den Pflichtangaben.

Und die Nummer will geprüft sein, nicht abgeschrieben. Die Kommission stellt eine Abfrage bereit; das Ergebnis mit dem Datum gehört zur Rechnung in die Ablage. Wer das einmal macht, hat bei einer späteren Frage eine Antwort, die aus einem Dokument besteht statt aus einer Erinnerung.

Wann die Formulierung falsch wäre

Es gibt zwei Fälle, in denen der Satz auf der Rechnung nichts zu suchen hat, und beide kommen häufiger vor als die Fälle, in denen er fehlt.

Bei einer Privatperson. Reverse Charge verlagert die Steuer auf einen Unternehmer, der sie erklären kann. Eine Privatperson kann das nicht, hat keine USt-IdNr. und wird die Rechnung mit diesem Satz zu Recht zurückgeben. Was in diesem Fall stattdessen gilt, steht auf der Seite zu Privatkunden.

Bei Leistungen mit besonderem Leistungsort. Arbeiten an einem Grundstück, Veranstaltungen, bestimmte Tätigkeiten vor Ort: dort liegt der Ort der Leistung nicht beim Empfänger, sondern dort, wo die Sache oder das Ereignis ist. Dann ist die Verlagerung nicht der Regelfall, und der Satz wäre eine falsche Begründung — mit dem Ergebnis, dass die Rechnung formal korrekt aussieht und inhaltlich nicht stimmt. Welcher der Fälle vorliegt, geht die Seite Rechnung ins Ausland durch.

Muster oder Generator

Eine Vorlage, in die man den Satz einmal einträgt, hat einen Nachteil: bei der nächsten Rechnung an einen anderen Kunden muss man sich erinnern, ob die Variante noch passt. Der Generator auf dieser Seite setzt die Zeile abhängig davon, was Sie über die beiden Seiten eintragen, und lässt sie weg, wo sie falsch wäre. Ohne Anmeldung, ohne Wasserzeichen, und das Ergebnis ist ein PDF, das Sie behalten.

Warum es drei Varianten sind und nicht eine

Vorlagen im Netz nennen fast immer nur die erste: den deutschen Satz mit dem Verweis auf die Richtlinie. Der ist für den häufigsten Fall richtig — ein Leistender in der EU, ein Firmenkunde in einem anderen EU-Land — und für die beiden anderen Fälle falsch, ohne dass die Vorlage das dazusagt.

Wer aus der Schweiz heraus abrechnet, zitiert eine Richtlinie, die für ihn nicht gilt. Wer an eine Privatperson schreibt, begründet eine Verlagerung, die es nicht gibt. In beiden Fällen sieht die Rechnung ordentlicher aus als sie ist, und das ist die unangenehmere Art von Fehler: sie fällt nicht auf, bis jemand genau hinsieht.

Deshalb stehen hier drei Varianten mit der Bedingung dabei, unter der jede gilt — und deshalb setzt der Generator die Zeile abhängig davon, was über die beiden Seiten eingetragen ist, statt eine feste Zeile in jede Rechnung zu schreiben.

Wie es auf der Rechnung aussieht

Der untere Teil einer Rechnung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, vollständig — mehr steht dort nicht:

Leistung: Beratung und Konzeption, September 2026
Nettobetrag: 2.400,00 €
Umsatzsteuer: 0,00 €
Gesamtbetrag: 2.400,00 €

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) gemäß Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG. Die Umsatzsteuer ist vom Leistungsempfänger zu erklären.

USt-IdNr. Leistender: DE123456789
USt-IdNr. Leistungsempfänger: FR12345678901

Zahlbar innerhalb von 30 Tagen auf: Kontoinhaber, Bank, IBAN, BIC

Beachten Sie die Steuerzeile: sie steht da, mit einer Null, und wird nicht weggelassen. Eine Rechnung, auf der die Umsatzsteuerzeile fehlt, sieht für die Gegenseite aus wie eine unvollständige Rechnung; eine Rechnung mit 0,00 € und einer Begründung darunter sieht aus wie eine Entscheidung. Es ist derselbe Betrag und ein anderer Eindruck — und im Zweifel entscheidet der Eindruck darüber, ob jemand nachfragt.

Häufige Fragen

Muss ich Artikel 196 wirklich zitieren?
Der Verweis ist die eindeutige Form und erspart der Gegenseite die Rückfrage. Wenn Sie außerhalb der EU sitzen, ist er nicht der richtige Verweis — dann bleibt der Hinweis ohne Zitat.
Deutsch oder Englisch auf der Rechnung?
Beides ist üblich. Wenn die Buchhaltung der Gegenseite kein Deutsch liest, ist Englisch die praktische Wahl; beide Zeilen untereinander schadet nichts und wird häufig so gemacht.
Was, wenn der Kunde keine USt-IdNr. hat oder sie nicht nennt?
Dann fehlt die Grundlage für die Verlagerung. Das ist keine Formalie, die man später nachträgt: es ist die Frage, ob die Behandlung überhaupt zutrifft. Vor dem Ausstellen klären.
Gilt das auch für Warenlieferungen?
Die Formulierung hier bezieht sich auf Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern. Bei Warenlieferungen gelten eigene Regeln und eigene Hinweise — ein Fall, für den sich die Rückfrage lohnt.
Wo genau auf der Rechnung?
In der Höhe der Summen, direkt unter dem Nettobetrag, in normaler Schriftgröße. Nicht in der Fußzeile: dort wird sie überlesen und die Rückfrage kommt trotzdem.
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