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Rechnungsgenerator › Schweizer Privatkunden

Rechnung an einen Schweizer Privatkunden

Der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, der bei Firmenkunden richtig ist, ist hier falsch. Es gibt niemanden, auf den sich die Steuer verlagern ließe — und daraus folgt fast alles andere.

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Währung und Steuer

Not sure which applies? Drei Fragen, und Sie wissen es.

Zahlung und Hinweise

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Keine Steuerberatung. Diese Seite erklärt den Mechanismus und was die Gegenseite üblicherweise erwartet, damit Sie wissen, was Sie Ihren Steuerberater fragen müssen. Die Regeln unterscheiden sich je nach Land und Sachverhalt und ändern sich. Prüfen Sie alles, was eine echte Rechnung betrifft.

Warum Reverse Charge hier nicht greift

Reverse Charge ist eine Verlagerung: die Steuer wird nicht von der leistenden Seite abgeführt, sondern von der empfangenden — weil die empfangende Seite ein Unternehmen ist, das eine Umsatzsteuererklärung abgibt und die Steuer dort erklären kann. Eine Privatperson gibt keine ab. Sie hat auch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, und ohne diese Nummer fehlt schon die Angabe, mit der die Verlagerung auf der Rechnung begründet wird.

Deshalb ist der Satz, der auf einer Rechnung an eine Schweizer Firma gehört, auf einer Rechnung an eine Schweizer Privatperson ein Fehler. Nicht ein überflüssiger Zusatz, sondern eine falsche Begründung für einen Betrag — und die Art von Fehler, die zurückkommt, wenn die Rechnung später einmal von jemandem geprüft wird, der genau hinsieht.

Was auf der Rechnung wegfällt

Es fällt die USt-IdNr. des Kunden weg, weil er keine hat. Es fällt der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft weg. Es bleibt: der vollständige Name und die Anschrift des Kunden, Ihr Name und Ihre Anschrift, Ihre Steuernummer, Datum, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Betrag — und die Steuerzeile, über deren Inhalt der nächste Abschnitt entscheidet.

Die Frage, die vorher zu klären ist

Ob auf der Rechnung Umsatzsteuer steht, hängt nicht vom Wohnsitz des Kunden ab, sondern davon, wo Ihre Leistung ihren Ort hat — und bei Privatkunden ist die Antwort darauf eine andere als bei Firmenkunden. Bei Leistungen an Unternehmen liegt der Ort im Regelfall beim Empfänger; bei Leistungen an Privatpersonen ist der Regelfall häufig die Seite des Leistenden, mit einer Reihe von Ausnahmen, die nicht selten sind: Arbeiten an einem Grundstück, Veranstaltungen und Eintritte, Tätigkeiten, die tatsächlich vor Ort erbracht werden, sowie auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen.

Das ist der Punkt, an dem diese Seite bewusst keine Zahl nennt. Welche dieser Regeln auf Ihre Tätigkeit zutrifft, entscheidet, ob die Rechnung mit Steuer oder ohne herausgeht — und die Antwort hängt davon ab, was Sie tun, nicht davon, wo der Kunde wohnt. Wer regelmäßig an Privatpersonen in der Schweiz leistet, klärt diese eine Frage einmal mit dem Steuerberater und wendet sie danach an. Wer sie nicht klärt, rät bei jeder Rechnung neu.

Zwei praktische Dinge, die niemand erwähnt

Die Währung. Ein Schweizer Privatkunde zahlt am liebsten in Franken, und eine Rechnung in Franken ist zulässig. Nur überweisen Privatpersonen aus der Schweiz nach Europa nicht innerhalb von SEPA, wenn der Betrag in Franken ist: das ist eine Auslandsüberweisung mit Gebühren, die manchmal beim Empfänger landen. Wer den Betrag in Franken stellt, sollte dazuschreiben, wer die Gebühren trägt — sonst kommt eine Zahlung an, die um zwölf Franken zu niedrig ist, und die Differenz zu klären kostet mehr als sie wert ist.

Die Adresse. Bei Privatpersonen ist die Anschrift auf der Rechnung oft die einzige Angabe, die eine Zuordnung erlaubt — es gibt keine Firmenbezeichnung und keine Nummer. Eine Rechnung an «Herr M., Zürich» ist später nicht mehr zuzuordnen. Vollständige Anschrift, jedes Mal.

Wenn es doch ein Unternehmen ist

Der häufigste Grenzfall: der Kunde tritt privat auf, ist aber selbstständig, und die Leistung betrifft seine Tätigkeit. Dann ist es kein B2C-Fall, und es gilt, was auf der Seite Schweiz und Deutschland steht. Die Unterscheidung hängt nicht daran, welche E-Mail-Adresse er benutzt, sondern daran, in welcher Eigenschaft er die Leistung bezieht — und ob er eine Nummer nennen kann. Kann er keine nennen, behandeln Sie ihn als Privatperson.

Was diese Seite bewusst nicht beantwortet

Die Frage, ob auf Ihrer Rechnung Umsatzsteuer steht. Nicht aus Vorsicht, sondern weil die Antwort von Ihrer Tätigkeit abhängt und jede Seite, die sie allgemein beantwortet, für einen Teil der Leser falsch ist. Der Unterschied zwischen einer Beratung aus der Ferne, einer Arbeit an einem Gebäude in Zürich und einem online verkauften Kurs ist für diese Frage entscheidend, und keine der drei ist ein Sonderfall.

Was diese Seite dafür leistet: sie sagt, welche Frage zu stellen ist. «Wo hat meine Leistung ihren Ort, wenn der Kunde eine Privatperson in einem Drittland ist?» ist eine Frage, auf die ein Steuerberater in zehn Minuten antwortet, weil sie präzise ist. «Wie schreibe ich eine Rechnung in die Schweiz?» ist eine Frage, die eine halbe Stunde kostet und eine allgemeine Antwort bekommt.

Wer regelmäßig so abrechnet, klärt sie einmal, schreibt sich die Antwort auf und wendet sie an. Das ist der einzige Weg, bei dem der Aufwand nicht jedes Mal wiederkommt.

Drei Aufträge, drei verschiedene Rechnungen

Warum die Frage nach dem Ort der Leistung keine Formalie ist, zeigt sich am schnellsten an drei Aufträgen für dieselbe Privatperson in Zürich:

Dreimal dieselbe Person, dreimal dieselbe Rechnungsvorlage — und drei verschiedene Antworten auf die Frage, was in der Steuerzeile steht. Das ist der Grund, warum diese Seite keine allgemeine Antwort gibt: eine allgemeine Antwort wäre in zwei von drei Fällen falsch.

Häufige Fragen

Darf ich einem Schweizer Privatkunden den Reverse-Charge-Hinweis auf die Rechnung schreiben?
Nein. Es gibt keinen Unternehmer, auf den die Steuer verlagert werden könnte, und keine USt-IdNr., mit der die Verlagerung begründet wäre. Der Satz wäre eine falsche Begründung.
Muss ich Umsatzsteuer ausweisen?
Das hängt davon ab, wo Ihre Leistung ihren Ort hat, und bei Privatkunden ist das häufig Ihre eigene Seite — mit Ausnahmen für Grundstücke, Veranstaltungen, Leistungen vor Ort und elektronisch erbrachte Leistungen. Diese eine Frage lohnt die Rückfrage beim Steuerberater, einmal für Ihre Tätigkeit.
Brauche ich die Steuernummer des Kunden?
Eine Privatperson hat keine. Verlangen Sie keine, und lassen Sie das Feld leer statt eine Nummer zu erfinden, die es nicht gibt.
In Franken oder in Euro abrechnen?
Beides zulässig. In Franken ist es für den Kunden bequemer, aber es ist für ihn eine Auslandsüberweisung: schreiben Sie dazu, wer die Gebühren trägt.
Und wenn der Kunde später doch eine Firmenrechnung will?
Dann ist es ein anderer Sachverhalt, nicht dieselbe Rechnung mit anderem Kopf. Eine Rechnung nachträglich von privat auf geschäftlich umzuschreiben, ändert die steuerliche Behandlung — und das ist keine Korrektur, die man ohne Rückfrage macht.
Weiter:Aus der Schweiz an einen deutschen KundenReverse-Charge-Rechnung: die FormulierungRechnung schreiben, ohne Anmeldung