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Reverse-Charge-Rechnung

Reverse Charge ist kein Rabatt und kein Sonderfall für Fortgeschrittene. Es ist die Regel, nach der bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen nicht der Leistende die Umsatzsteuer abführt, sondern der Empfänger. Für Sie bedeutet es: eine Zeile mehr auf der Rechnung und keine Steuer im Betrag.

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Keine Steuerberatung. Diese Seite erklärt den Mechanismus und was die Gegenseite üblicherweise erwartet, damit Sie wissen, was Sie Ihren Steuerberater fragen müssen. Die Regeln unterscheiden sich je nach Land und Sachverhalt und ändern sich. Prüfen Sie alles, was eine echte Rechnung betrifft.

Was der Mechanismus tatsächlich tut

Normalerweise schlagen Sie die Umsatzsteuer auf, kassieren sie mit dem Rechnungsbetrag und führen sie an Ihr Finanzamt ab. Bei einer Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen Land verschiebt das Reverse-Charge-Verfahren diese Pflicht auf den Empfänger: er erklärt die Steuer in seinem Land selbst, zu seinem Satz, und zieht sie in derselben Erklärung meist wieder ab.

Wirtschaftlich passiert dadurch fast nichts — es ist derselbe Vorgang mit einer anderen Zuständigkeit. Verwaltungstechnisch verschwindet dafür ein erhebliches Problem: Sie müssen sich nicht in dem Land registrieren, in dem Ihr Kunde sitzt, nur weil Sie ihm eine Rechnung geschrieben haben.

Genau deshalb hat der Kunde ein Interesse an der richtigen Formulierung. Fehlt der Hinweis, kann seine Buchhaltung nicht erkennen, dass sie die Steuer selbst zu erklären hat — und die Rechnung kommt zurück, bevor sie bezahlt wird.

Die Formulierung, die auf das Dokument gehört

Es braucht keinen langen Absatz, sondern eine unmissverständliche Zeile. Diese Fassung wird von Buchhaltungen im deutschen Sprachraum ohne Rückfrage akzeptiert:

„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) — die Umsatzsteuer ist vom Leistungsempfänger gemäß Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates zu entrichten.“

Wörtlich heißt Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers: der Empfänger der Leistung ist derjenige, der die Steuer schuldet. Der Verweis auf die Richtlinie ist der Teil, der einer Buchhaltung Sicherheit gibt — nicht weil sie ihn nachliest, sondern weil sie ihn kennt. Wer die Zeile zweisprachig setzt, deutsch und englisch, kostet sich nichts und erspart sich eine Rückfrage.

Was auf der Rechnung nicht stehen darf, ist ein Steuersatz von null Prozent in der Steuerspalte. Null Prozent und „nicht steuerbar“ sind buchhalterisch zwei verschiedene Dinge, und die Verwechslung ist der häufigste Grund, warum eine im Übrigen korrekte Rechnung beanstandet wird.

Die drei Bedingungen, bevor Sie es anwenden

Erstens: der Kunde ist ein Unternehmen. Reverse Charge gilt zwischen Unternehmen. Bei Privatkunden gilt es nicht, und der Nachweis der Unternehmereigenschaft ist die USt-IdNr. — nicht die Behauptung in einer E-Mail und nicht die Tatsache, dass die Domain geschäftlich aussieht.

Zweitens: die Nummer ist gültig. Eine USt-IdNr. lässt sich im MIAS-System der Europäischen Kommission prüfen, kostenlos und in Sekunden. Es lohnt sich, das Ergebnis mit Datum zu speichern: eine Nummer, die vor zwei Jahren gültig war, ist es heute nicht zwangsläufig, und im Streitfall zählt der Nachweis zum Leistungszeitpunkt.

Drittens: der Leistungsort liegt beim Kunden. Für die meisten Dienstleistungen zwischen Unternehmen ist das der Regelfall. Es gibt Ausnahmen, bei denen der Ort woanders liegt — Grundstücksleistungen, Veranstaltungen, Personenbeförderung sind die bekanntesten. Wenn Ihre Leistung in eine dieser Gruppen fällt, ist das die Frage, mit der Sie zum Steuerberater gehen.

Was passiert, wenn Sie es falsch anwenden

Zwei Richtungen, zwei verschiedene Ärgernisse. Wenn Sie Reverse Charge anwenden, obwohl es nicht gilt, haben Sie Umsatzsteuer nicht abgeführt, die Sie schuldeten — und die Sie nachzahlen, in der Regel ohne die Möglichkeit, sie noch beim Kunden einzufordern. Das ist der teure Fehler.

Wenn Sie umgekehrt Umsatzsteuer aufschlagen, obwohl Reverse Charge gilt, zahlt der Kunde einen Betrag, den er sich in seinem Land nur mühsam oder gar nicht erstatten lässt. Er wird die Rechnung beanstanden, und Sie werden sie korrigieren. Kein finanzieller Schaden, aber ein Vorgang, der Ihre Rechnung um Wochen verzögert.

Beide Fehler entstehen fast immer aus derselben Ursache: es wurde nicht geklärt, ob der Kunde als Unternehmen auftritt, bevor die Arbeit begonnen hat. Die USt-IdNr. zusammen mit dem Angebot zu erfragen, dauert eine Zeile und verhindert beides.

Was Reverse Charge in Ihrer eigenen Buchhaltung bedeutet

Auf der Rechnung ist es eine Zeile. In Ihren Büchern ist es eine eigene Kategorie, und das ist der Punkt, an dem die meisten Selbständigen zum ersten Mal ihren Steuerberater anrufen.

Ein Umsatz ohne Umsatzsteuer, der wegen Reverse Charge steuerfrei gestellt ist, ist buchhalterisch nicht dasselbe wie ein Umsatz, auf den keine Steuer anfällt, weil Sie nicht registriert sind — und auch nicht dasselbe wie ein Umsatz mit null Prozent. Drei verschiedene Sachverhalte, die in der Umsatzsteuererklärung an verschiedenen Stellen erscheinen. Wer alle drei in einen Topf wirft, bekommt eine Erklärung, die formal nicht stimmt, auch wenn der Gesamtbetrag zufällig passt.

Dazu kommt in der EU eine zweite Pflicht neben der Erklärung: die grenzüberschreitenden Umsätze an Unternehmen werden zusätzlich gemeldet, mit der USt-IdNr. des Empfängers, in einer eigenen Meldung. Sie ist der Grund, warum die Nummer nicht nur eine Formalität auf dem Papier ist: sie wird auf der anderen Seite gegengeprüft. Stimmt Ihre Meldung nicht mit der Erklärung Ihres Kunden zusammen, entsteht eine Abweichung, und Abweichungen werden angeschrieben.

Praktisch folgt daraus eine einfache Arbeitsweise: führen Sie Ihre Ausgangsrechnungen von Anfang an mit einer Spalte für die steuerliche Behandlung. Nicht am Jahresende, wenn Sie vierzig Rechnungen rekonstruieren müssen — sondern in dem Moment, in dem Sie die Behandlung ohnehin entscheiden, weil Sie sie auf die Rechnung schreiben. Es ist dieselbe Information, einmal für den Kunden und einmal für Sie.

Häufige Fragen

Muss die USt-IdNr. des Kunden auf der Rechnung stehen?
Ja. Bei einer Reverse-Charge-Rechnung gehören beide Nummern auf das Dokument — Ihre und die des Kunden. Sie sind der Grund, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird; ohne sie fehlt der Rechnung ihre Begründung.
Gilt Reverse Charge auch außerhalb der EU?
Der Begriff und der Richtlinienverweis gehören zum EU-System. Bei Kunden außerhalb der EU fällt häufig ebenfalls keine Umsatzsteuer an, aber aus einem anderen Grund: die Leistung ist nicht im Steuergebiet des Leistenden steuerbar. Der Hinweis auf der Rechnung lautet dann anders — und der Generator setzt für diesen Fall eine eigene Zeile.
Was mache ich, wenn der Kunde keine USt-IdNr. hat?
Dann behandeln Sie ihn wie einen Privatkunden, bis Ihnen eine Nummer vorliegt. Manche Kleinunternehmen haben keine, und das ist zulässig — nur eben nicht als Grundlage für Reverse Charge. Fragen Sie nach, bevor Sie anfangen; danach ist es eine unangenehme Diskussion über den Preis.
Brauche ich für Reverse Charge eine eigene USt-IdNr.?
In der Regel ja: das Verfahren setzt voraus, dass beide Seiten als Unternehmen auftreten. Wer selbst nicht umsatzsteuerlich registriert ist, weist ohnehin keine Steuer aus, aber aus einem anderen Grund — und schreibt deshalb auch einen anderen Hinweis auf die Rechnung.
Wie prüfe ich eine USt-IdNr.?
Über das MIAS-Portal der Europäischen Kommission. Es ist kostenlos und liefert eine Ja-oder-Nein-Antwort. Speichern Sie das Ergebnis mit Datum: geprüft wird der Zeitpunkt der Leistung, nicht der Zeitpunkt einer späteren Prüfung.
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