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Reverse-Charge-Rechnung
Reverse Charge ist kein Rabatt und kein Sonderfall für Fortgeschrittene. Es ist die Regel, nach der bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen nicht der Leistende die Umsatzsteuer abführt, sondern der Empfänger. Für Sie bedeutet es: eine Zeile mehr auf der Rechnung und keine Steuer im Betrag.
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Was der Mechanismus tatsächlich tut
Normalerweise schlagen Sie die Umsatzsteuer auf, kassieren sie mit dem Rechnungsbetrag und führen sie an Ihr Finanzamt ab. Bei einer Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen Land verschiebt das Reverse-Charge-Verfahren diese Pflicht auf den Empfänger: er erklärt die Steuer in seinem Land selbst, zu seinem Satz, und zieht sie in derselben Erklärung meist wieder ab.
Wirtschaftlich passiert dadurch fast nichts — es ist derselbe Vorgang mit einer anderen Zuständigkeit. Verwaltungstechnisch verschwindet dafür ein erhebliches Problem: Sie müssen sich nicht in dem Land registrieren, in dem Ihr Kunde sitzt, nur weil Sie ihm eine Rechnung geschrieben haben.
Genau deshalb hat der Kunde ein Interesse an der richtigen Formulierung. Fehlt der Hinweis, kann seine Buchhaltung nicht erkennen, dass sie die Steuer selbst zu erklären hat — und die Rechnung kommt zurück, bevor sie bezahlt wird.
Die Formulierung, die auf das Dokument gehört
Es braucht keinen langen Absatz, sondern eine unmissverständliche Zeile. Diese Fassung wird von Buchhaltungen im deutschen Sprachraum ohne Rückfrage akzeptiert:
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) — die Umsatzsteuer ist vom Leistungsempfänger gemäß Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates zu entrichten.“
Wörtlich heißt Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers: der Empfänger der Leistung ist derjenige, der die Steuer schuldet. Der Verweis auf die Richtlinie ist der Teil, der einer Buchhaltung Sicherheit gibt — nicht weil sie ihn nachliest, sondern weil sie ihn kennt. Wer die Zeile zweisprachig setzt, deutsch und englisch, kostet sich nichts und erspart sich eine Rückfrage.
Was auf der Rechnung nicht stehen darf, ist ein Steuersatz von null Prozent in der Steuerspalte. Null Prozent und „nicht steuerbar“ sind buchhalterisch zwei verschiedene Dinge, und die Verwechslung ist der häufigste Grund, warum eine im Übrigen korrekte Rechnung beanstandet wird.
Die drei Bedingungen, bevor Sie es anwenden
Erstens: der Kunde ist ein Unternehmen. Reverse Charge gilt zwischen Unternehmen. Bei Privatkunden gilt es nicht, und der Nachweis der Unternehmereigenschaft ist die USt-IdNr. — nicht die Behauptung in einer E-Mail und nicht die Tatsache, dass die Domain geschäftlich aussieht.
Zweitens: die Nummer ist gültig. Eine USt-IdNr. lässt sich im MIAS-System der Europäischen Kommission prüfen, kostenlos und in Sekunden. Es lohnt sich, das Ergebnis mit Datum zu speichern: eine Nummer, die vor zwei Jahren gültig war, ist es heute nicht zwangsläufig, und im Streitfall zählt der Nachweis zum Leistungszeitpunkt.
Drittens: der Leistungsort liegt beim Kunden. Für die meisten Dienstleistungen zwischen Unternehmen ist das der Regelfall. Es gibt Ausnahmen, bei denen der Ort woanders liegt — Grundstücksleistungen, Veranstaltungen, Personenbeförderung sind die bekanntesten. Wenn Ihre Leistung in eine dieser Gruppen fällt, ist das die Frage, mit der Sie zum Steuerberater gehen.
Was passiert, wenn Sie es falsch anwenden
Zwei Richtungen, zwei verschiedene Ärgernisse. Wenn Sie Reverse Charge anwenden, obwohl es nicht gilt, haben Sie Umsatzsteuer nicht abgeführt, die Sie schuldeten — und die Sie nachzahlen, in der Regel ohne die Möglichkeit, sie noch beim Kunden einzufordern. Das ist der teure Fehler.
Wenn Sie umgekehrt Umsatzsteuer aufschlagen, obwohl Reverse Charge gilt, zahlt der Kunde einen Betrag, den er sich in seinem Land nur mühsam oder gar nicht erstatten lässt. Er wird die Rechnung beanstanden, und Sie werden sie korrigieren. Kein finanzieller Schaden, aber ein Vorgang, der Ihre Rechnung um Wochen verzögert.
Beide Fehler entstehen fast immer aus derselben Ursache: es wurde nicht geklärt, ob der Kunde als Unternehmen auftritt, bevor die Arbeit begonnen hat. Die USt-IdNr. zusammen mit dem Angebot zu erfragen, dauert eine Zeile und verhindert beides.
Was Reverse Charge in Ihrer eigenen Buchhaltung bedeutet
Auf der Rechnung ist es eine Zeile. In Ihren Büchern ist es eine eigene Kategorie, und das ist der Punkt, an dem die meisten Selbständigen zum ersten Mal ihren Steuerberater anrufen.
Ein Umsatz ohne Umsatzsteuer, der wegen Reverse Charge steuerfrei gestellt ist, ist buchhalterisch nicht dasselbe wie ein Umsatz, auf den keine Steuer anfällt, weil Sie nicht registriert sind — und auch nicht dasselbe wie ein Umsatz mit null Prozent. Drei verschiedene Sachverhalte, die in der Umsatzsteuererklärung an verschiedenen Stellen erscheinen. Wer alle drei in einen Topf wirft, bekommt eine Erklärung, die formal nicht stimmt, auch wenn der Gesamtbetrag zufällig passt.
Dazu kommt in der EU eine zweite Pflicht neben der Erklärung: die grenzüberschreitenden Umsätze an Unternehmen werden zusätzlich gemeldet, mit der USt-IdNr. des Empfängers, in einer eigenen Meldung. Sie ist der Grund, warum die Nummer nicht nur eine Formalität auf dem Papier ist: sie wird auf der anderen Seite gegengeprüft. Stimmt Ihre Meldung nicht mit der Erklärung Ihres Kunden zusammen, entsteht eine Abweichung, und Abweichungen werden angeschrieben.
Praktisch folgt daraus eine einfache Arbeitsweise: führen Sie Ihre Ausgangsrechnungen von Anfang an mit einer Spalte für die steuerliche Behandlung. Nicht am Jahresende, wenn Sie vierzig Rechnungen rekonstruieren müssen — sondern in dem Moment, in dem Sie die Behandlung ohnehin entscheiden, weil Sie sie auf die Rechnung schreiben. Es ist dieselbe Information, einmal für den Kunden und einmal für Sie.