Rechnungsgenerator › Deutschland → Schweiz
Rechnung von Deutschland in die Schweiz
Die Schweiz liegt mitten in Europa und ist nicht in der Europäischen Union. Dieser eine Umstand entscheidet über jede Zeile Ihrer Rechnung — und über die Zeile, die nicht darauf gehört.
Ihr Unternehmen
Rechnungsempfänger
Rechnung
Positionen
| Beschreibung | Menge | Einzelpreis | Betrag |
|---|
Währung und Steuer
Not sure which applies? Drei Fragen, und Sie wissen es.
Zahlung und Hinweise
Vorschau
Nothing is uploaded. The draft is kept only in this browser — Zurücksetzen removes it.
Muster: der untere Teil der Rechnung
Zuerst das Beispiel, weil das die häufigste Frage ist. So sieht der entscheidende Teil einer Rechnung an ein Schweizer Unternehmen aus:
Leistung: Beratung und Konzeption, September 2026
Nettobetrag: 2.400,00 €
Umsatzsteuer: 0,00 €
Gesamtbetrag: 2.400,00 €Nicht im Inland steuerbare Leistung an einen Leistungsempfänger mit Sitz in der Schweiz. Die Steuer ist vom Leistungsempfänger nach den Vorschriften seines Landes zu erklären.
USt-IdNr. Leistender: DE123456789
UID Leistungsempfänger: CHE-123.456.789 MWSTZahlbar innerhalb von 30 Tagen auf: Kontoinhaber, Bank, IBAN, BIC
Warum der Verweis auf Artikel 196 hier fehlt
Die Formel «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG» ist richtig — zwischen zwei Mitgliedstaaten der Union. Die Schweiz ist keiner. Wer diesen Verweis auf eine Rechnung in die Schweiz setzt, zitiert eine Vorschrift, die auf den Sachverhalt nicht anwendbar ist: die Rechnung sieht ordentlicher aus als sie ist.
Was bleibt, ist derselbe wirtschaftliche Vorgang ohne das falsche Zitat: die Leistung ist im Inland nicht steuerbar, weil der Empfänger seinen Sitz außerhalb hat, und die Steuer wird auf der anderen Seite erklärt. Das gehört als Satz auf die Rechnung — nicht als Weglassen der Steuerzeile.
Und die Steuerzeile bleibt stehen, mit einer Null. Eine Rechnung ohne Umsatzsteuerzeile sieht für die Gegenseite unvollständig aus; eine mit 0,00 € und einer Begründung darunter sieht aus wie eine Entscheidung.
Die Nummer der Gegenseite heißt nicht USt-IdNr.
Ein Schweizer Unternehmen hat keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer europäischer Art. Es hat eine UID: CHE, dann neun Ziffern, geschrieben in der Form CHE-123.456.789. Wer für die Mehrwertsteuer registriert ist, führt zusätzlich das Kürzel MWST.
Diese Nummer lässt sich im öffentlichen UID-Register des Bundes nachschlagen, und das ist der Schritt, den fast niemand macht. Er kostet zwei Minuten und beantwortet die einzige Frage, von der die Behandlung abhängt: ist die Gegenseite ein Unternehmen oder nicht. Das Ergebnis mit Datum gehört zur Rechnung in die Ablage.
Kann der Kunde keine UID nennen, behandeln Sie ihn nicht als Unternehmen. Was dann gilt, steht auf der Seite zu den Schweizer Privatkunden — und es ist etwas anderes.
Ware oder Leistung: die Unterscheidung, die alles ändert
Alles oben Gesagte gilt für Dienstleistungen. Eine Ware, die nach Zürich geschickt wird, überquert eine Zollgrenze: es fallen Einfuhrabgaben an, die Sendung wird verzollt, und die Rechnung übernimmt dabei eine zweite Funktion als Zolldokument. Das ist ein anderer Vorgang mit anderen Angaben, und er steht getrennt auf der Seite zur Warenlieferung in die Schweiz.
Die drei Dinge, die praktisch Geld kosten
Die Währung. Schweizer Kunden zahlen bequemer in Franken, und eine Rechnung in Franken ist zulässig. Nur ist eine Franken-Überweisung nach Deutschland keine SEPA-Zahlung: es fallen Gebühren an, die je nach Vereinbarung beim Empfänger landen. Wer in Franken stellt, schreibt dazu, wer die Gebühren trägt — sonst kommt eine Zahlung an, die um zwanzig Franken zu niedrig ist, und die Klärung kostet mehr als der Betrag.
Der Kurs. Sobald die Rechnung nicht in Ihrer Buchführungswährung lautet, brauchen beide Seiten einen Kurs und ein Datum dazu. Ohne diese Angabe rechnet die Gegenseite selbst um, und der Betrag, der ankommt, passt nicht auf den, der offen ist.
Das Zahlungsziel. Dreißig Tage netto ist in beiden Ländern die Erwartung, nicht das Entgegenkommen. «Zahlbar sofort» bringt keine schnellere Zahlung, sondern eine Rückfrage.
Die Richtung zählt, und die andere steht woanders
Diese Seite behandelt den Weg von Deutschland in die Schweiz: Sie sitzen in der Union, der Kunde nicht. Der umgekehrte Weg — ein schweizerischer Anbieter, ein deutscher Firmenkunde — ist ein anderer Sachverhalt mit anderen Angaben, weil dann die leistende Seite außerhalb des EU-Mehrwertsteuersystems sitzt. Er steht auf der Seite Aus der Schweiz nach Deutschland.
Der Grund, das zu trennen statt in einem Text zu behandeln: die Fragen, die man sich stellt, sind verschieden. In der einen Richtung ist die Frage «welchen Hinweis setze ich statt Artikel 196», in der anderen «brauche ich überhaupt eine deutsche Nummer». Wer beides in einer Seite liest, muss bei jedem Absatz prüfen, ob er noch gemeint ist.
Und für die Ablage: zu jeder Rechnung in die Schweiz gehören zwei Dinge zusammen aufbewahrt — das PDF und das Ergebnis der UID-Abfrage mit Datum. Wer beides im selben Ordner hat, kann eine Frage nach zwei Jahren mit einem Dokument beantworten statt mit einer Erinnerung.
Vollständiges Muster, von oben nach unten
Muster GmbH
Beispielstraße 12, 80331 München, Deutschland
USt-IdNr. DE123456789 · Steuernummer 123/456/78901Rechnung Nr. 2026-0147
Rechnungsdatum: 07.09.2026
Leistungszeitraum: 01.08.2026 – 31.08.2026Empfänger:
Beispiel AG
Bahnhofstrasse 5, 8001 Zürich, Schweiz
UID: CHE-123.456.789 MWSTPos. 1 — Beratung und Konzeption, 24 Stunden zu 100,00 € … 2.400,00 €
Nettobetrag: 2.400,00 €
Umsatzsteuer: 0,00 €
Gesamtbetrag: 2.400,00 €Nicht im Inland steuerbare Leistung an einen Leistungsempfänger mit Sitz in der Schweiz. Die Steuer ist vom Leistungsempfänger nach den Vorschriften seines Landes zu erklären.
Zahlbar bis 07.10.2026 (30 Tage netto).
Bank: Beispielbank AG · IBAN DE00 1234 5678 9012 3456 78 · BIC BSPLDEMM
Alle Bankgebühren trägt der Auftraggeber.
Zwei Zeilen darin sind die, die auf einer Inlandsrechnung fehlen: die UID des Empfängers und der Satz unter den Summen. Und eine ist die, die viele weglassen und die den Unterschied macht: der Hinweis auf die Bankgebühren.