Rechnungsgenerator › Warenlieferung Schweiz
Warenlieferung in die Schweiz: die Rechnung
Fast alles, was im Netz über Rechnungen in die Schweiz steht, handelt von Dienstleistungen. Eine Ware überquert eine Zollgrenze, und das ändert die Rechnung — sie wird zum Zolldokument.
Ihr Unternehmen
Rechnungsempfänger
Rechnung
Positionen
| Beschreibung | Menge | Einzelpreis | Betrag |
|---|
Währung und Steuer
Not sure which applies? Drei Fragen, und Sie wissen es.
Zahlung und Hinweise
Vorschau
Nothing is uploaded. The draft is kept only in this browser — Zurücksetzen removes it.
Der Unterschied in einem Satz
Eine Dienstleistung geht über eine Leitung; eine Ware geht über eine Grenze. Bei der Dienstleistung entscheidet der Ort der Leistung darüber, wo die Steuer anfällt. Bei der Ware entscheidet die Einfuhr: an der schweizerischen Grenze wird die Sendung verzollt, und dabei fallen Einfuhrabgaben an, die die einführende Seite trägt. Ihre Rechnung ist Teil dieses Verfahrens.
Deshalb steht auf einer Warenrechnung in die Schweiz nicht der Reverse-Charge-Satz und nicht der Verweis auf Artikel 196. Die Verlagerung der Steuerschuld ist ein Mechanismus für Dienstleistungen zwischen Unternehmen; hier wird die Steuer an der Grenze erhoben. Wer den Satz aus einer Dienstleistungsvorlage übernimmt, setzt eine Begründung auf ein Dokument, das gerade nicht sie braucht.
Was die Verzollung von der Rechnung braucht
Die Rechnung, die eine Warensendung begleitet, trägt Angaben, die eine Dienstleistungsrechnung nie hat. Was der Spediteur oder die Zollstelle erwartet:
- Genaue Warenbezeichnung — nicht «Dienstleistung», nicht «Diverses», sondern was es ist
- Menge und Einzelpreis je Position
- Ursprungsland der Ware, je Position
- Zolltarifnummer, wenn Sie sie kennen
- Brutto- und Nettogewicht der Sendung
- Lieferbedingung (Incoterm) — sie legt fest, wer die Einfuhrabgaben trägt, und das ist die Angabe, um die hinterher gestritten wird
- Empfänger mit vollständiger Anschrift, und die UID, wenn es ein Unternehmen ist
- Währung, in Buchstaben
Fehlt eine dieser Angaben, bleibt die Sendung an der Grenze liegen, bis sie nachgereicht ist. Das ist kein Bußgeld und keine Strafe: es ist einfach Zeit, und sie fällt auf den Kunden zurück, der auf seine Ware wartet.
Die Lieferbedingung ist die wichtigste Zeile
Sie entscheidet, ob Ihr Kunde an der Grenze eine Rechnung über Einfuhrabgaben bekommt, mit der er nicht gerechnet hat. Wer versendet, ohne das festzuhalten, verkauft dem Kunden eine Überraschung — und bei Privatkunden ist es die häufigste Ursache für eine Rücksendung.
Halten Sie es schriftlich fest, auf dem Angebot und dann auf der Rechnung, mit dem Kürzel und ausgeschrieben. Ein Kürzel allein liest nicht jeder Empfänger richtig.
Der Privatkunde ist der empfindliche Fall
Ein schweizerisches Unternehmen kennt das Einfuhrverfahren und rechnet damit. Eine Privatperson, die etwas online kauft, oft nicht: sie sieht den Preis, bestellt, und bekommt an der Tür eine zusätzliche Forderung. Was für die B2C-Konstellation gilt — und warum der Reverse-Charge-Satz dort ohnehin falsch wäre — steht auf der Seite zu den Schweizer Privatkunden.
Wenn Sie beides in einer Sendung haben
Ware plus eine Leistung daran — ein Gerät und seine Installation, eine Maschine und die Einweisung — ist der Fall, in dem sich zwei Behandlungen in einer Rechnung treffen. Trennen Sie die Positionen sauber und benennen Sie sie einzeln, statt eine Summe zu schreiben. Ob und wie sich die beiden Teile steuerlich unterscheiden, ist genau die Frage, die Sie mit einer klaren Rechnung in fünf Minuten geklärt bekommen und mit einer Sammelposition gar nicht.
Der Spediteur ist die beste Quelle, die Sie gratis haben
Über Zollanforderungen steht im Netz viel Widersprüchliches, und das meiste davon ist entweder veraltet oder für ein anderes Land geschrieben. Die Stelle, die Ihnen genau sagt, was sie braucht, ist die, die es durchsetzen muss: Ihr Spediteur oder Ihr Paketdienst. Sie haben Merkblätter, sie sind aktuell, und sie kosten nichts.
Eine Frage lohnt sich immer vor der ersten Sendung: «Was genau muss auf der Handelsrechnung stehen, damit ihr ohne Rückfrage verzollen könnt?» Die Antwort ist konkret, sie gilt für Ihre Ware, und sie erspart die zwei Tage, die eine liegengebliebene Sendung kostet.
Der zweite Rat, der Geld spart: klären Sie die Lieferbedingung schriftlich und vor dem Versand, nicht auf der Rechnung als Erstes. Wer dem Kunden erst mit dem Paket mitteilt, dass er die Einfuhrabgaben zahlt, hat eine Diskussion und manchmal eine Rücksendung — bei der die Abgaben trotzdem angefallen sind.
Muster: eine Handelsrechnung für die Verzollung
Handelsrechnung / Commercial Invoice
Muster GmbH, Beispielstraße 12, 80331 München, Deutschland
USt-IdNr. DE123456789 · EORI DE1234567Rechnung Nr. 2026-0148 · Datum 07.09.2026
Empfänger / Consignee: Beispiel AG, Bahnhofstrasse 5, 8001 Zürich, Schweiz · UID CHE-123.456.789 MWST
Pos. 1 — Messgerät Typ M-200, 2 Stück zu 480,00 €
Ursprungsland: Deutschland · Zolltarifnummer 9026.20
Nettogewicht 3,4 kg · Bruttogewicht 4,1 kgWarenwert: 960,00 €
Fracht: 45,00 €
Gesamtwert: 1.005,00 € · Währung: Euro (EUR)Lieferbedingung: DAP Zürich (Incoterms 2020) — Einfuhrabgaben trägt der Absender.
Ausfuhrlieferung. Umsatzsteuer wird nicht erhoben; die Einfuhrabgaben werden bei der Einfuhr in die Schweiz erhoben.
Ursprungserklärung, Unterschrift, Ort und Datum
Vergleichen Sie das mit einer Dienstleistungsrechnung: Ursprungsland, Zolltarifnummer, Gewichte, Incoterm und Ausfuhrhinweis kommen dazu, und der Reverse-Charge-Satz kommt weg. Es sind zwei verschiedene Dokumente, und sie sollten nicht aus derselben Vorlage entstehen.